Rundum für Sie da: Unser Mieterservice
Lebenswerte Wohnungen und ein gepflegtes Umfeld haben für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb legen wir großen Wert auf die Instandhaltung und Mängelbeseitigung in unseren Wohnungen und die regelmäßige Pflege unserer Gebäude, Außen‑ und Grünanlagen. Aber auch eine gute Nachbarschaft und ein partnerschaftliches Miteinander mit unseren Mieterinnen und Mietern liegen uns am Herzen.
Unser Mieterservice ist daher immer für Sie da, wenn Sie Fragen rund um Ihre Wohnung und Ihren Mietvertrag haben, es Fragen zur Abrechnung gibt oder Sie uns einfach nur ein Anliegen zu Ihrem Wohnquartier mitteilen möchten.
Rundum für Sie da: Unser Mieterservice
Lebenswerte Wohnungen und ein gepflegtes Umfeld haben für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb legen wir großen Wert auf die Instandhaltung und Mängelbeseitigung in unseren Wohnungen und die regelmäßige Pflege unserer Gebäude, Außen‑ und Grünanlagen. Aber auch eine gute Nachbarschaft und ein partnerschaftliches Miteinander mit unseren Mieterinnen und Mietern liegen uns am Herzen.
Unser Mieterservice ist daher immer für Sie da, wenn Sie Fragen rund um Ihre Wohnung und Ihren Mietvertrag haben, es Fragen zur Abrechnung gibt oder Sie uns einfach nur ein Anliegen zu Ihrem Wohnquartier mitteilen möchten.
Für jedes Anliegen die richtige Antwort.
Für alle Anliegen rund um Ihre Wohnung stehen Ihnen, abhängig von Ihrer Wohnadresse, feste Ansprechpersonen zur Verfügung. Mit persönlicher Beratung und klaren Abläufen sorgen wir dafür, dass Sie sich gut betreut und sicher aufgehoben fühlen.
Schäden und dringende Anliegen können außerdem unkompliziert und rund um die Uhr über unser Schadensmeldungstool gemeldet werden und werden von unserem Technischen Service zuverlässig bearbeitet.
Hier finden Sie außerdem Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um das Wohnen bei der WOBAU:
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
Wann erhalte ich die Abrechnungen?
Die Abrechnungen werden Ihnen so schnell wie möglich zugestellt – spätestens jedoch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Was passiert, wenn ich nachzahlen muss?
Eine Nachzahlung ist spätestens vier Wochen nach dem Datum des Abrechnungsschreibens fällig. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird der Betrag automatisch eingezogen. Ohne SEPA-Lastschriftmandat überweisen Sie die Nachzahlung bitte innerhalb der Frist auf das in der Abrechnung angegebene Konto.
Können sich meine Vorauszahlungen ändern?
Ja. Im Rahmen der Abrechnung können Ihre Vorauszahlungen angepasst werden – basierend auf den tatsächlich angefallenen Kosten und den erwarteten Kosten für das kommende Jahr.
Ab wann gelten die neuen Vorauszahlungen?
Das Datum hängt vom Zeitpunkt der Abrechnungserstellung ab. Sie finden das genaue Änderungsdatum auf der zweiten Seite Ihrer letzten Abrechnung.
Noch Fragen zur Betriebskostenabrechnung?
Hier sind Sie richtig, wenn Sie offene Fragen zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung haben – etwa zu Nachzahlungen, Guthaben oder der Anpassung Ihrer Vorauszahlungen.
Kündigungsfristen und Auszug
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Wohnungen, Stellplätze und Garagen?
Die Kündigung muss schriftlich, datiert und unterschrieben bei uns eingehen.
- Für Wohnraummietverträge gilt in der Regel: Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats für das Ende des übernächsten Monats.
Beispiel: Geht Ihre Kündigung am 3. Werktag im März ein, endet das Mietverhältnis am 31. Mai. - Für Stellplätze und Garagen gilt: Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats für das Ende desselben Monats.
Maßgeblich sind immer die Regelungen in Ihrem Mietvertrag.
In welchem Zustand muss die Wohnung bei Auszug übergeben werden?
Die Wohnung muss geräumt, besenrein und in ordentlichem Zustand übergeben werden. Ob Schönheitsreparaturen oder weitere Arbeiten erforderlich sind, entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag und den Wohnungsprotokollen.
Auch Nebenräume (Keller, Dachboden) müssen leer und sauber sein. Haben Sie bauliche Änderungen oder Einbauten vorgenommen, müssen diese – sofern nicht anders vereinbart – entfernt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Möchte die Nachmieterin/der Nachmieter Einbauten übernehmen (z. B. Küche), treffen Sie bitte eine schriftliche Vereinbarung und legen Sie diese bei der Wohnungsendabnahme vor. In diesem Fall geht die Pflicht zur Entfernung auf die Nachmieterin/den Nachmieter über.
Miete
Warum wird meine Miete erhöht, die meiner Nachbarin/meines Nachbars aber nicht?
Eine Mieterhöhung ist nur zulässig, wenn die Miete mindestens 15 Monate unverändert war (ausgenommen Nebenkostenanpassungen oder Modernisierungen) und in den letzten 3 Jahren nicht um mehr als 20 % bzw. 15 % (in angespannten Märkten) gestiegen ist. Für öffentlich geförderten Wohnraum gelten Sonderregelungen.
Da Mietverhältnisse zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen, erfolgen Erhöhungen nicht gleichzeitig. Ausnahmen bestehen bei Neubauten.
Warum zahlt meine Nachbarin/mein Nachbar eine andere Miete als ich?
Das kann an unterschiedlichen Einzugszeitpunkten, der Wohnungsgröße, der Ausstattung oder der Lage im Haus liegen. Vergleichen Sie nicht die Warmmiete, da diese vom individuellen Heizverhalten und den Vorauszahlungen abhängt.
Was ist ein Mietspiegel?
Der Mietspiegel wird von der Stadt erstellt und gilt für das jeweilige Stadtgebiet. Es gibt einfache und qualifizierte Mietspiegel, jedoch keine Pflicht zur Erstellung – daher existiert nicht in jeder Gemeinde ein Mietspiegel.
Er basiert auf vergleichbaren Wohnungen hinsichtlich Baujahr, Lage, Größe und Ausstattung und dient als Orientierung für die ortsübliche Miete. Fehlt ein qualifizierter Mietspiegel, muss eine Mieterhöhung durch Vergleichswohnungen begründet werden.
Weitere Hilfe rund um Ihre Mietzahlungen
Wir helfen Ihnen gerne bei offenen Mietzahlungen oder Mietrückständen. Wir unterstützen Sie bei der Klärung von Mahnungen und finden gemeinsam faire, verlässliche Zahlungsvereinbarungen.
Wohnen bei der WOBAU
Was tun, wenn ein Schaden in der Wohnung auftritt?
Melden Sie Schäden einfach telefonisch unter der Rufnummer des Technischen Service: 04321 184-68.
Im Notfall – beispielsweise bei einem Rohrbruch – erreichen Sie unter dieser Nummer rund um die Uhr unseren Notdienst.
Darf ich Haustiere in der Wohnung halten?
Ja, mit bestimmten Einschränkungen:
- Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse oder Zierfische dürfen ohne Genehmigung gehalten werden.
- Hunde und Katzen benötigen eine mündliche Genehmigung von uns.
- Für exotische Tiere (z. B. Reptilien) erteilen wir grundsätzlich keine Genehmigung.
Die Genehmigung hängt unter anderem von der Anzahl der Tiere und bei Hunden von der Rasse ab. Wichtig ist, dass Ihr Haustier keine Ruhestörungen oder Belästigungen verursacht. Bei Problemen behalten wir uns vor, die Genehmigung zu widerrufen.
Muss ich eine neu eingezogene Person anmelden?
Ja. Bitte informieren Sie uns, wenn eine weitere Person dauerhaft bei Ihnen einzieht. Wir stellen Ihnen dann eine Wohnungsgeberbestätigung aus, die für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes bei der Meldebehörde erforderlich ist.
Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim zuständigen Bürgeramt erfolgen.
Besuch – auch über mehrere Tage – müssen Sie nicht melden.
Welche Ruhezeiten gelten?
Für ein gutes Miteinander ist gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. Bitte vermeiden Sie in den Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr sowie 22 bis 7 Uhr laute Tätigkeiten wie Musizieren, laute Musik oder Arbeiten wie Bohren und Hämmern.
Was tun bei Ärger in der Nachbarschaft?
In einer Hausgemeinschaft treffen unterschiedliche Lebensweisen aufeinander. Oft entstehen Konflikte aus Missverständnissen – etwa nächtliches Duschen oder spielende Kinder. Unsere Empfehlung: Sprechen Sie miteinander! Viele Probleme lassen sich durch ein ruhiges Gespräch klären.
Sollte eine Einigung nicht möglich sein oder die Störungen anhalten, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.
Wer reinigt das Treppenhaus und wie?
Wenn keine Reinigungsfirma beauftragt ist, erfolgt die Treppenhausreinigung im wöchentlichen Wechsel mit den Nachbarinnen und Nachbarn Ihrer Etage. Sie umfasst:
- Fegen und Wischen der eigenen Etage
- Reinigung der Treppe bis zum nächsten Geschoss
Gemeinschaftsflächen wie Keller und Dachboden werden im Wechsel mit den Nachbarinnen und Nachbarn gereinigt. Auch bei längerer Abwesenheit oder Krankheit bleibt die Pflicht bestehen.
Wie lüfte ich richtig?
Regelmäßiges Lüften ist wichtig für ein gutes Raumklima und zur Vermeidung von Schimmel.
Empfehlung: Stoßlüften zwei- bis dreimal täglich für ca. 10 Minuten (Fenster weit öffnen). Dauerhaft gekippte Fenster sind besonders im Winter ungeeignet, da sie Wärmeverlust und Schimmel begünstigen. Halten Sie Keller-, Dachboden- und Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit geschlossen (außer kurzzeitig zum Lüften), um Frostschäden zu vermeiden. Dachfenster bei Regen oder Sturm verriegeln.
Was ist bei der Mülltrennung zu beachten?
Bitte trennen Sie Abfälle in:
- Restmüll (schwarze Tonne)
- Biomüll (braune Tonne)
- Papier (blaue Tonne)
- Verpackungen (gelbe Tonne)
Wichtig: Keine Plastiktüten in die Biotonne – auch nicht „kompostierbare“. Zerkleinern Sie Pappkartons vor dem Entsorgen und verzichten Sie auf gelbe Säcke für Verpackungsmüll.
Unsicher bei der Entsorgung? Auf der Website der Abfallwirtschaft Stadt Neumünster (Technisches Betriebszentrum) finden Sie detaillierte Informationen.
Wann ist der Mieterservice der richtige Ansprechpartner – und wann der Technische Service?
Der Mieterservice kümmert sich um organisatorische und vertragliche Anliegen sowie um die Abrechnung und den Auszug. Der Technische Service ist für Wohnungsschäden zuständig und im Notfall (z. B. Rohrbruch) über die angegebene Servicenummer inklusive Notdienst erreichbar.
Wir helfen gerne
Wir helfen Ihnen bei Wohnungsangeboten, Neuvermietungen und Besichtigungen. Wir beantworten Fragen zum Mietvertrag, zum laufenden Mietverhältnis, zur Kündigung und zum Auszug sowie zur Wohnungsgeberbestätigung.
Vermietung & Bestandsbetreuung, Bezirk 3
Henrik Stöterau
h.stoeterau@wobau-neumuenster.de04321 184-24
Vermietung & Bestandsbetreuung, Bezirk 4
Neeke Steinhilb
n.steinhilb@wobau-neumuenster.de04321 184-26